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BGH, 20.04.1966 - V ZR 230/64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Aufrechterhaltung eines Säumnisurteils gegen eine beklagte Gesellschaft - Anspruch auf Herausgabe eines zum Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft gehörenden Grundstücks
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.03.1966 - V ZR 87/65
Anerkennung eines zu erwerbenden Grundbesitzes als landwirtschaftliche …
Auszug aus BGH, 20.04.1966 - V ZR 230/64
Insoweit sind Bedenken auch nicht ersichtlich (vgl. Senatsbeschluß vom 24. Februar 1966 V ZR 42/65 , Senatsurteil vom 15. März 1966 V ZR 87/65). - BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50
Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg
Auszug aus BGH, 20.04.1966 - V ZR 230/64
Aber weder der von ihr angeführte Schriftwechsel zwischen den Klägerinnen und den für den Flugplatz in Betracht kommenden Stellen (Gemeinde Forchheim, Stadt Karlsruhe, beklagte Gesellschaft) und die daraus ersichtliche, immer nur kurzfristige Untätigkeit der Klägerinnen noch die Abrechnung und Entgegennahme von Pachtzinsen ergeben hinreichende Anhaltspunkte für ein gegen Treu und Glauben verstoßendes Verhalten der Klägerinnen; es ist daher weder anzunehmen, daß der Tatrichter jene Umstände in diesem Zusammenhang nicht gesehen hat, noch rechtlich fehlerhaft, daß er sie nicht ausdrücklich erörtert hat (vgl. BGHZ 3, 162, 175) [BGH 27.09.1951 - IV ZR 155/50]. - BGH, 15.04.1958 - VIII ZR 72/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.04.1966 - V ZR 230/64
Im übrigen sind die einschlägigen Niederschriften neuerdings dahin berichtigt worden, daß in allen Terminen der 2 b Zivilsenat tätig war; diese Berichtigungen sind, obwohl sie zeitlich nach der Revisionsbegründung liegen, doch zu berücksichtigen (ebenso Urteil vom 15. April 1958, VIII ZR 72/57, LM ZPO § 164 Nr. 3 für den Fall der Nachholung der bisher fehlenden Unterschrift des Vorsitzenden unter dem Verkündungsprotokoll). - BGH, 19.06.1958 - VII ZR 158/57
Prozeßführungsbefugnis nach Konkurseinstellung
Auszug aus BGH, 20.04.1966 - V ZR 230/64
Eine Ausnahme gilt nicht schon deshalb, weil es sich bei ihnen um behördliche Akte handelt (vgl. BGHZ 28, 13, 15) [BGH 19.06.1958 - VII ZR 158/57]. - BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63
Geschäftsverteilungsplan
Auszug aus BGH, 20.04.1966 - V ZR 230/64
Er hat einige bisher überbesetzte Senate, darunter den bisherigen (mit einem Vorsitzenden und 6 Beisitzern besetzten) 2. Zivilsenat, in zwei Senate (a und b) aufgeteilt und damit der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts zur Überbesetzung (Beschluß vom 24. März 1964, 2 BvR 42, 83, 89/63, NJW 1964, 1020) Rechnung getragen (dem 2 a Zivilsenat wurden außer dem Vorsitzenden 3, dem 2 b Zivilsenat 2 Mitglieder zugewiesen).
- BGH, 22.12.1967 - V ZR 114/64
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Ohne Bedeutung ist, daß eine Berichtigung des Urteils gemäß § 319 ZPO, die auch nach der Revisionseinlegung noch möglich gewesen wäre, bisher nicht erfolgt ist (vgl. dazu Urteil des erkennenden Senats vom 20. April 1966, V ZR 230/64). - BGH, 23.05.1967 - V ZR 27/65 Soweit die Revision schließlich geltend macht, der erkennende Senat des Berufungsgerichts sei auch zur Zeit der Verkündung des angefochtenen Urteils nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen, ist ihre Rüge auch deshalb unbegründet, weil die bei der Verkündung mitwirkenden Richter nicht das erkennende Gericht im Sinne des § 551 Nr. 1 ZPO sind (Urteil des Senats vom 20. April 1966, V ZR 230/64 unter Bezugnahme auf Stein/Jonas, ZPO 18. Aufl. § 310 Anm. I 1).
- BGH, 12.05.1967 - V ZR 27/65
Klage auf Rückzahlung eines überbezahlten Kaufpreises - Vereinbarung einer …
Soweit die Revision schließlich geltend macht, der erkennende Senat des Berufungsgerichts sei auch zur Zeit der Verkündung des angefochtenen Urteils nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen, ist ihre Büge auch deshalb unbegründet, weil die bei der Verkündung mitwirkenden Richter nicht das erkennende Gericht im Sinne des § 551 Nr. 1 ZPO sind (Urteil des Senats vom 20. April 1966, V ZR 230/64 unter Bezugnahme auf Stein/Jonas, ZPO 18. Aufl. § 310 Anm. I 1).